Die Kleinstunternehmerregelung
Für Kleinstunternehmer ist die Angabe mehrerer Verpackungshersteller per QR-Code besonders interessant. Der Grund liegt in einer besonderen Regelung der PPWR zur Zuordnung der Erzeugerrolle.
Die drei Bedingungen
Damit der Verpackungslieferant als Erzeuger gelten kann, müssen alle drei Punkte gleichzeitig erfüllt sein:
- Das Unternehmen lässt Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke gestalten oder herstellen.
- Das Unternehmen ist selbst ein Kleinstunternehmen im Sinne der EU-Definition.
- Der Verpackungslieferant sitzt im selben Mitgliedstaat.
Fehlt eine dieser Bedingungen, führt das zu einer anderen Bewertung. Weil die Kriterien an Ihrer konkreten Unternehmens- und Lieferkettenstruktur hängen, können wir die Frage für Ihren Fall nicht beantworten.
Kurz erklärt
Was besagt die Regelung?
In bestimmten Konstellationen kann der Verpackungslieferant als Verpackungserzeuger gelten – und nicht das Unternehmen, das das Produkt unter eigener Marke verkauft.
Voraussetzung ist, dass drei Bedingungen zusammentreffen: eigene Marke, das Unternehmen ist selbst ein Kleinstunternehmen, und der Verpackungslieferant sitzt im selben Mitgliedstaat.
Warum führt das zu mehreren Herstellerangaben?
Weil eine Verpackung meist aus mehreren Komponenten besteht, die von unterschiedlichen Herstellern stammen – und die Zuordnung je Komponente erfolgt.
Flasche, Verschluss, Etikett und Karton können vier verschiedene Hersteller haben. Alle Namen und Anschriften auf dem Etikett unterzubringen, ist praktisch kaum möglich. Genau dafür ist der QR-Code gedacht.
Welche Kriterien gelten für ein Kleinstunternehmen?
Die EU-Empfehlung 2003/361/EG nennt weniger als 10 beschäftigte Personen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Hinzu kommen Kriterien zur Eigenständigkeit gegenüber verbundenen Unternehmen. Ob Ihr Unternehmen die Definition erfüllt, sollte fachkundig geprüft werden.
Betrifft die Regelung mein Unternehmen?
Das können wir nicht beurteilen – es hängt von Ihrer Unternehmens- und Lieferkettenstruktur ab.
Wir leisten keine Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns an: Wir vermitteln Sie an unsere kompetenten Partner für eine schnelle Rechtsberatung.
Diese Seite beschreibt die Regelung allgemein. Sie stellt keine individuelle rechtliche Bewertung dar und ersetzt keine Rechtsberatung.
So sieht die Angabe im QR-Code aus
Sie hinterlegen je Verpackungskomponente den zugehörigen Verpackungshersteller.
Produkt
Verpackungskomponente A
Verpackungskomponente
Hersteller A
Verpackungshersteller
Verpackungskomponente B
Verpackungskomponente
Hersteller B
Verpackungshersteller
Verpackungskomponente C
Verpackungskomponente
Hersteller C
Verpackungshersteller
Aus diesen Angaben entsteht der QR-Code für Ihre Verpackung.
QR-Code für Ihre Verpackungserzeuger erstellen
Verpackungstyp und Hersteller angeben, QR-Code erhalten.
Unsicher, ob die Regelung für Sie gilt?
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Wir selbst leisten keine Rechtsberatung und nehmen keine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls vor.
QR-Code anfragen
Schreiben Sie uns kurz, aus welchen Komponenten Ihre Verpackung besteht und welche Hersteller dahinter stehen. Wir melden uns mit den nächsten Schritten.
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