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PPWRVerpackungserzeugerHerstellerangaben

Verpackungserzeuger nach der PPWR – wer ist eigentlich gemeint?

Die PPWR unterscheidet zwischen Markeninhaber und Verpackungshersteller. Was das für die Zuordnung der Erzeugerrolle bedeutet und warum Verpackungslieferanten derzeit Informationen anfordern.

AutorIMERO Regulatory Team
Veröffentlicht
Lesezeit2 Min. Lesezeit

Wer eine Verpackung verkauft, hält sich selbstverständlich für das verantwortliche Unternehmen. Schließlich steht der eigene Name auf dem Produkt. Die PPWR trennt an dieser Stelle jedoch zwei Rollen, die im Alltag zusammenfallen – und daraus entsteht die Frage, die derzeit viele Unternehmen beschäftigt.

Zwei Rollen, ein Produkt

Die Verordnung unterscheidet zwischen dem Unternehmen, das ein Produkt unter eigener Marke verkauft, und dem Unternehmen, das die Verpackung herstellt. Für die Zuordnung der Erzeugerrolle ist also nicht allein entscheidend, wessen Logo auf dem Behältnis steht.

Praktisch heißt das: Wenn Sie Verpackungen zukaufen, statt sie selbst zu produzieren, lohnt sich die bewusste Frage, welche Rolle Ihr Unternehmen und welche Ihr Lieferant einnimmt.

Warum die Zuordnung je Komponente erfolgt

Eine Verpackung besteht selten aus einem Teil. Behältnis, Verschluss, Etikett und Umverpackung können von vier verschiedenen Lieferanten stammen. Da die Angaben je Komponente anfallen, ist die Erzeugerfrage selten mit einer einzigen Antwort erledigt:

  • Verpackungskomponente A → Lieferant A
  • Verpackungskomponente B → Lieferant B
  • Verpackungskomponente C → Lieferant C

Für die Bereitstellung bedeutet das: nicht ein Eintrag pro Produkt, sondern eine strukturierte Zuordnung pro Komponente.

Die Kleinstunternehmen-Regelung als Auslöser

Besonders relevant wird die Frage durch die besondere Regelung für Kleinstunternehmen. Lässt ein Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke gestalten oder herstellen, ist es selbst ein Kleinstunternehmen und sitzt der Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat, kann der Lieferant der Verpackung als Erzeuger gelten.

Diese drei Bedingungen müssen zusammentreffen. Fehlt eine davon, ändert sich die Bewertung. Weil die Kriterien an der konkreten Unternehmens- und Lieferkettenstruktur hängen, lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten.

Warum Lieferanten jetzt Informationen anfordern

Aus dieser Regelung folgt ein Informationsbedarf in beide Richtungen. Ihr Verpackungslieferant will wissen, ob Sie unter eigener Marke verkaufen und ob Sie die Größenkriterien erfüllen – denn davon hängt ab, ob er selbst als Erzeuger relevant wird. Sie wiederum brauchen von ihm die Material- und Erzeugerangaben zu seiner Komponente.

Das erklärt, warum viele Betriebe die PPWR nicht über den Verordnungstext kennenlernen, sondern über eine Anfrage ihres Lieferanten.

Was unabhängig von der Einordnung sinnvoll ist

Wie die Zuordnung am Ende ausfällt, ändert nichts an einer Grundlage: Jede Verpackung braucht eine nachvollziehbare Aufstellung ihrer Komponenten samt Material und Lieferant. Gilt Ihr Lieferant als Erzeuger, müssen seine Angaben zugeordnet sein. Gelten Sie selbst als Erzeuger, brauchen Sie dieselben Materialdaten ohnehin.

Diese Aufstellung ist damit der praktische Ausgangspunkt – unabhängig davon, wie die rechtliche Einordnung im Einzelfall ausfällt.

Dieser Beitrag beschreibt die Anforderungen der Verordnung allgemein. Er stellt keine individuelle rechtliche Bewertung dar und ersetzt keine Rechtsberatung.

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